Nationales Visum

Nationale Visa und Aufenthaltstitel

Damit die Menschen, die Ihr Unternehmen vor Ort führen, sich in Deutschland niederlassen können.

Für Geschäftsführer, Gesellschafter oder Schlüsselkräfte Ihres Unternehmens arbeiten wir in Deutschland mit drei Wegen: dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, der Blauen Karte EU und dem Visum zur selbständigen Tätigkeit über das eigene Unternehmen. Jedes Mandat beginnt mit einer Eignungsprüfung und läuft anhand einer schriftlichen Unterlagenliste. Familienangehörige kommen über den Familiennachzug mit.

Gestempelte Seiten eines Reisepasses

So gehen wir vor

In vier Schritten, mit schriftlichem Prozess.

  1. EignungsprüfungWir legen schriftlich fest, welcher Weg für Sie am besten geeignet ist und welche Voraussetzungen gelten.
  2. Unterlagen und AntragsakteSie erhalten die Unterlagenliste; Übersetzungen und Antragsunterlagen bereiten wir vor.
  3. Antrag und BegleitungDie Verfahren bei Ausländerbehörde und Konsulat begleiten wir Schritt für Schritt.
  4. Ankunft und AufenthaltskarteWir erledigen Anmeldung und elektronischen Aufenthaltstitel in Deutschland.

Einzelleistungen

Was wir in diesem Bereich übernehmen

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a)Der Arbeitgeber in Deutschland leitet das Verfahren ein; Konsulatstermin und Entscheidung kommen schneller.
Blaue Karte EUAufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Führungskräfte und Mitarbeitende mit Hochschulabschluss.
Visum für SelbständigeFür alle, die sich als Gesellschafter und Geschäftsführer ihres eigenen Unternehmens in Deutschland niederlassen möchten.
FamiliennachzugDie Anträge von Ehepartnern und Kindern laufen gemeinsam mit dem Hauptantrag.
Unterstützung beim AnkommenBei der Wohnungs- und Schulsuche begleiten wir Sie mit unseren Partnern in Ihren ersten Schritten in Deutschland.

Über Visa und Aufenthaltstitel entscheiden Konsulat und Ausländerbehörde. Farra Global übernimmt die vollständige und rechtskonforme Vorbereitung der Unterlagen und die Begleitung des Verfahrens; das Ergebnis hängt von der Zustimmung der zuständigen Behörden ab.

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